Politik & Verwaltung
Die Gemeindeverfassung
Grundlage für das Handeln der Stadt ist zunächst einmal die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO). Daneben besteht noch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die ein Handeln der Stadt erforderlich machen oder erlauben. Die Gemeindeordnung jedoch beschreibt als „Grundgesetz“ der „Kommunen“ die Befugnisse der Organe der Stadt und die Regeln, nach denen sie zu handeln haben. nach der Gemeindeordnung verfügt die Stadt über drei Organe nämlich über
• den Bürgermeister
• den Rat der Stadt
• den Verwaltungsausschuss
Sie sind berechtigt, Entscheidungen für die Stadt zu treffen und damit für sie zu handeln. Den Organen sind durch die Gemeindeordnung und durch andere Gesetze Aufgaben zur selbständigen Wahrnehmung übertragen bzw. überlassen worden.







