Rat
Der Rat wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern alle fünf Jahre gewählt. Mit der Wahl des Rates nehmen die Bürgerinnen und Bürger mittelbar Einfluss auf die kommunalpolitischen Entscheidungen. Der Rat soll den Willen der Einwohnerinnen und Einwohner in der Stadt in die Tat umsetzen.
Er ist das wichtigste Stadtorgan. In dieser Eigenschaft obliegt ihm in erster Linie der Erlass der Haushaltssatzung. Das bedeutet, er beschließt über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt und bestimmt somit die Entwicklung der Stadt durch die Genehmigung von geplanten Investitionsvorhaben.
Die Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der offiziellen Einwohnerzahl der Stadt. Der Rat der Stadt Langen besteht seit dem 01.11.2006 aus 32 Mitgliedern und dem stimmberechtigten Bürgermeister.
Die Sitzverteilung im Rat der Stadt Langen
Informationen über die Zusammensetzung der Rates der Stadt Langen und seiner Ausschüsse sowie die Sitzungstermine, Einladungen, Niederschriften und Sitzungsvorlagen entnemen Sie bitte dem Ratsinformationssystem.
Er ist das wichtigste Stadtorgan. In dieser Eigenschaft obliegt ihm in erster Linie der Erlass der Haushaltssatzung. Das bedeutet, er beschließt über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt und bestimmt somit die Entwicklung der Stadt durch die Genehmigung von geplanten Investitionsvorhaben.
Die Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der offiziellen Einwohnerzahl der Stadt. Der Rat der Stadt Langen besteht seit dem 01.11.2006 aus 32 Mitgliedern und dem stimmberechtigten Bürgermeister.
Die Sitzverteilung im Rat der Stadt Langen
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