Mikrozensus-Haushaltsbefragungen in Langen
In Langen finden in ausgewählten Straßenzügen Mikrozensusbefragungen statt
Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden.
Die Erhebung wird durch vom Amt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Stadt Langen bittet ihre Einwohnerinnen und Einwohner die Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen.
In der Stadt Langen finden Befragungen in folgenden Straßenzügen statt:
Rechtsgrundlage für die Erhebungen ist das
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des MZG 2005 vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781).
Die Erhebung wird durch vom Amt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Stadt Langen bittet ihre Einwohnerinnen und Einwohner die Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen.
In der Stadt Langen finden Befragungen in folgenden Straßenzügen statt:
- Am Ritzeberg
- Grenzweg
- Kransburger Weg
- Leher Landstraße
- Rehweg
- Sieverner See
- Stettiner Straße
- Südstellenweg
- Wurster Landstraße
Rechtsgrundlage für die Erhebungen ist das
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des MZG 2005 vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781).







