Anliegerbeiträge
Anliegerbeiträge
Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in oder zukünftige Grundstückseigentümer/in wissen möchten, welche Grundstückslasten (hier speziell: Anliegerbeiträge) auf dem Grundstück lasten bzw. in der Zukunft noch fällig werden, kann Ihnen eine Anliegerkostenbescheinigung weiter helfen. Diese erhalten Sie gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 €.
Hinweis: Auskünfte erhalten nur die derzeitigen Grundstückseigentümer!
Zu den Anliegerbeiträgen zählen u.a. die Erschließungsbeiträge, die Straßenausbaubeiträge, die Abwasserbeiträge und die Kostenerstattungen für Ausgleich und Ersatz.
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße, für den Erwerb der Straßenflächen und ihre Freilegung erhoben. Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen anliegenden Grundstücke, denen durch die Herstellung der Straße die Bebaubarkeit vermittelt wird. 90 % der Herstellungskosten sind von den Beitragspflichtigen zu tragen. Ausnahmen regelt die Satzung der Stadt Langen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 18.06.2001 speziell für Eckgrundstücke mit Wohnbebauung.
Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge werden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Verkehrsanlagen erhoben. Beitragspflichtig sind grundsätzlich die Eigentümer derjenigen Grundstücke, die unmittelbar an der ausgebauten Straße anliegen.
Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil an den Ausbaukosten, der um so größer ist, je stärker die Nutzung der ausgebauten Straße durch die Allgemeinheit ist. Je größer das Grundstück und je mehr Vollgeschosse darauf zulässig sind, um so höher ist der Beitrag.
Regenwasserbeiträge
Der Regenwasserbeitrag beinhaltet die Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss. Für die Kostenpflicht reicht die "Möglichkeit der Inanspruchnahme" aus, das Grundstück muss also nicht tatsächlich angeschlossen sein, es genügt die Möglichkeit, das Grundstück an den Regenwasserkanal anzuschließen!
Hinweis: Der Schmutzwasserbeitrag wird seit dem 01.01.2004 vom Wasser- und Abwasserverband WEM- Nord, Am Wasserwerk, 27607 Langen- Holßel (Tel.: 04742/9288-0) erhoben.
Kostenerstattung für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Kostenerstattungsbeiträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Natur- und Landschaftsshutzes werden erhoben.
Ansprechpartner:
, Tel. 04743/937-1130
, Tel. 04743/937-1132
Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in oder zukünftige Grundstückseigentümer/in wissen möchten, welche Grundstückslasten (hier speziell: Anliegerbeiträge) auf dem Grundstück lasten bzw. in der Zukunft noch fällig werden, kann Ihnen eine Anliegerkostenbescheinigung weiter helfen. Diese erhalten Sie gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 €.
Hinweis: Auskünfte erhalten nur die derzeitigen Grundstückseigentümer!
Zu den Anliegerbeiträgen zählen u.a. die Erschließungsbeiträge, die Straßenausbaubeiträge, die Abwasserbeiträge und die Kostenerstattungen für Ausgleich und Ersatz.
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße, für den Erwerb der Straßenflächen und ihre Freilegung erhoben. Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen anliegenden Grundstücke, denen durch die Herstellung der Straße die Bebaubarkeit vermittelt wird. 90 % der Herstellungskosten sind von den Beitragspflichtigen zu tragen. Ausnahmen regelt die Satzung der Stadt Langen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 18.06.2001 speziell für Eckgrundstücke mit Wohnbebauung.
Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge werden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Verkehrsanlagen erhoben. Beitragspflichtig sind grundsätzlich die Eigentümer derjenigen Grundstücke, die unmittelbar an der ausgebauten Straße anliegen.
Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil an den Ausbaukosten, der um so größer ist, je stärker die Nutzung der ausgebauten Straße durch die Allgemeinheit ist. Je größer das Grundstück und je mehr Vollgeschosse darauf zulässig sind, um so höher ist der Beitrag.
Regenwasserbeiträge
Der Regenwasserbeitrag beinhaltet die Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss. Für die Kostenpflicht reicht die "Möglichkeit der Inanspruchnahme" aus, das Grundstück muss also nicht tatsächlich angeschlossen sein, es genügt die Möglichkeit, das Grundstück an den Regenwasserkanal anzuschließen!
Hinweis: Der Schmutzwasserbeitrag wird seit dem 01.01.2004 vom Wasser- und Abwasserverband WEM- Nord, Am Wasserwerk, 27607 Langen- Holßel (Tel.: 04742/9288-0) erhoben.
Kostenerstattung für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Kostenerstattungsbeiträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Natur- und Landschaftsshutzes werden erhoben.
Ansprechpartner:
Ihr/e Ansprechpartner/in:
| Frau Claudia Beckmann |
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Beitragsangelegenheiten
- Finanzen Rathaus Sieverner Straße 10 27607 Langen |
Telefon: 04743 937 1130
Telefax: 04743 937 1138 |
| Herr Christian Schmidt |
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Beitragsangelegenheiten
- Finanzen Rathaus Sieverner Straße 10 27607 Langen |
Telefon: 04743 937 1132
Telefax: 04743 937 1138 |








