Gleichstellung
Ich bin für Sie da, wenn Sie
- Fragen haben zum Thema Kinderbetreuung in der Stadt Langen
- Vorträge zu verschiedenen Themen wünschen
- sich beschweren wollen über Benachteiligungen im sozialen oder beruflichen Alltag
- Unterstützung haben möchten, um ihre Rechte durchsetzen zu können
- Kontakt suchen zu anderen Frauen in Organisationen, Vereinen, Initiativen
- Informationsmaterial zu Themen aller Art benötigen
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Folgende Projekte wurden initiiert:
- Informationsbörse für Frauen
- Unternehmerinnenmesse
- Unternehmerinnenkongress
- Bücherdrachenfest
- Kinder-Profi-Service
An jedem 1. Dienstag im ungeraden Monat trifft sich der Frauenstammtisch im Sitzungssaal 1 des Rathauses in der Stadt Langen (Eingang vom hinteren Parkplatz).
Der Frauenstammtisch ist ein überparteilicher Treffpunkt für Frauen. Bei zwanglosen Zusammenkünften sprechen Frauen über allgemein interessierende Themen des täglichen Lebens, sie tauschen Informationen aus und knüpfen Netzwerke. Der Frauenstammtisch besteht seit September 1996.
Wenden Sie sich auch gerne an mich, wenn Sie Ideen, Anregungen etc. für Veranstaltungen oder Projekte haben.
Gesetzliche Grundlagen:
Grundgesetz Art. 3 Abs. 2:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Niedersächsische Verfassung Art. 3 Abs. 2 Satz 3:
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“
Der Rat der Stadt Langen hat mich am 01.04.2000 hauptamtlich in das Amt berufen. Als Gleichstellungsbeauftragte habe ich seitdem die gesetzlich festgelegte Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichstellung in unserer Stadt beizutragen.
Eines der zentralen Themen meiner Arbeit ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Denn gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine wesentliche Voraussetzung für die faktische Gleichstellung der Geschlechter.
„Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt.“
(Elisabeth Selbert, Juristin und Politikerin, eine der Mütter des Grundgesetzes)

